Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand und orientiert sich an einem Stundensatz von 120 €.
- Erstgespräch mit Anamnese: in der Regel 90-120 Minuten
- Folgetermine Naturheilkunde: meist 60-120 Minuten
- Psychotherapeutische Sitzungen: 60-120 Minuten
- Systemische Aufstellungen: nach Umfang - auf Anfrage
Erstattung durch Krankenkassen
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstatten Heilpraktikerleistungen je nach Tarif ganz oder teilweise. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Die Verantwortung für die Klärung der Kostenerstattung liegt bei der Patientin bzw. dem Patienten.
Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, da die Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist.